Sonntag, 26. September 2010


























Das Landgericht hatte es auch für voll in Ordnung befunden,dass Schmitz mir
ein Beratungsgespräch in Rechnung gestellt hatte,obwohl ich diese nur wegen
Akteneinsicht nach Empfehlung der Württembergischen Rechtsschutzversicherung
aufgesucht hatte.UND eben deshalb den Grund für eine Beratung eben noch gar-
nicht kennen konnte !!!

Letztes Jahr habe ich ja durchaus den Grund per Email an die Medien geschickt.
Nämlich das Giseltraud nämlich auch Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft
Göttingen war und wahrscheinlich immer noch ist.
UND eben auch Richterin am Landgericht in Göttingen war und wahrscheinlich
auch noch ist.
Sowie auch noch obendrein Richterin in Hannover mindestens war - vielleicht
ist sie das auch immer noch.

=Weiterführende Fakten kommen mindestens im nächsten Post!
=Dieses Schreiben des Landgericht Göttingen war nicht Bestandteil der Verfassungs-
beschwerde.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

T A T S A C H E :
Auch die Ausbildung von Juristen muss sicherlich noch mehr als angenommen auf den
Prüfstand !!!