Sonntag, 26. September 2010

Ein weiteres vorsätzliches Vertuschungsschreiben - diesmal vom OLG Braunschweig

Dieses Schreiben ist nicht Bestandteil der Verfassungsbeschwerde!
 
Dabei ist in erwähnter Email ganz klar von einem vorsätzlichen Unterschlagen
meiner Klageerwiderung durch das Landgericht Göttingen zu lesen !!!
=Da ist jede Form-Voraussetzung(Sind ohnehin eher nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar)als gegenstandslos anzusehen !!!
=Schließlich steht in diesem Fall das OLG Braunschweig ganz klar in der Pflicht -
mindestens durch couragiertes Eingreifen weitere Straftaten des Landgericht
Göttingen gegenüber anderen Bürgern zu verhindern !!!
=Auch hier ist doch klar und deutlich zu erkennen,dass auch beim OLG Braun-
schweig eine gewisse Routine in derlei Vorgehen einzug gehalten hat.