http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/kaum-zu-glauben-amtsgericht-northeim.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/auch-landgericht-gottingen-wird-immer.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/allein-die-braunschweiger.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlunghttp://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/also-doch-korruption-staatsanwaltschaft.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
= Auf unten angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen ist
vom 27.07.2011 als Beschwerde-Datum zu lesen :
Nur,was ist mit den gleich anfolgenden Mail-Kopien,die einen zum Teil
brisanten Inhalt mit sich führen - der es offensichtlich wert war,diese gänzlich zu unterschlagen.
= Insbesondere das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte : Das in gewisser Weise ausdrücklich das Öffentlichmachen
von berechtigten Betrugs-Vorwürfen eben erlaubt !!!
= Im Prinzip habe ich auch über den sogar mafiös rechtswidrig gelöschten
Blog : http://verfassungsbeschwerde-gegen-marode-ju.blogspot.com/
- nichts anderes getan !!!
Das war teilweise sogar derart brisant,dass eine Vielzahl von Richtern/
Staatsanwälten/Anwälten und Politikern ein persönliches Interesse daran
hatten,das dieser Blog gelöscht wurdD inD inclusive Wulff !!!
Die vorsätzlich von Politik und Justiz unterschlagene Verfassungsbeschwerde
ist aber hier : http://politiker-unterkritischer-beobachtung.blogspot.com/
= Halten wir aufgrund weitreichender Erfahrungen fest :
Juristen scheuen mitunter die Wahrheit in etwa so,wie sprichwörtlich der
Teufel das Weihwasser.
= Unter anderem beinhaltete auch ein Post die Tatsache,dass es in diesem
Land in jüngster Vergangenheit gut 1000 unrechtmäßige sogar in einem Jahr
gegeben hat (2008).
= Was insgesamt auch bedeuten muss,dass besonders Politiker-Juristen
gezielt aus den Parlamenten rausgewählt werden sollten,sofern sie keinen
ausreichend aufrichtigen Eindruck hinterlassen !!
= Zudem sind hier noch immer garkeine abschließenden Ermittlungsberichte
der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Mönchengladbach eingegangen !!!
= Was also noch vielmehr bedeutet,dass dieses angeführte unglaubliche
Handeln rechtswidrig sein muss und auch ist !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Datum:Mon, 15. Aug 2011 09:47:58
Erstaunlicher Weise scheint es sich in der Justiz der Bundesrepublick
Deutschland immer mehr dahin zu entwickeln,dass das eigendlich doch
eindeutig vorangige Recht - schließlich hat es doch eigentlich um nichts
anderes als um das R E C H T zu gehen - dem doch eindeutig zu unter-
liegendem Formalem untergeordnet um nicht zu sagen geopfert wird.
Wahrscheinlich haben die meisten an Politik und Justiz interessierten
Menschen schon lange den Eindruck,dass besonders Politiker mit
juristischer Ausbildung oftmals nicht
wirklich einen guten Eindruck im Umgang mit Wahrheit und Unwahrheit bzw. Recht und Unrecht hinterlassen.
Freilich ist das sozusagen Aufspüren der Wahrheit eine mitunter ziemlich
komplizierte Kiste ! Wahrscheinlich wurden auch deshalb über Jahrzehnte
verschiedene Instrumentarien innerhalb der Justuz eingerichtet.
= Letztens hat doch der Göttinger Staatsanwalt Dr. Zapf z.B. die
Ablehnung eines Antrags auf Befangenheit meinerseits gegenüber einer
Richterin auch mit der ungenügenden Form begründet.
= Dabei hatte ich über eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
darauf hingewiesen,dass ich wegen eines akuten Erschöpfungssyndroms
gegenwärtig nicht in der Lage bin,auch aufgrund eines defekten Druckers,die erwartete Form beizubringen.
= Schließlich muss es um das R E C H T gehen - um Wahrheit oder
Unwahrheit - wozu selbstverständlich nicht nur ein ordentliches Gericht erforderlich ist.
= Ich will damit sagen,dass in diesem Fall mein Befinden - also damit das
Recht - ganz eindeutig vor der eindeutig unterzuordnenden formalen Voraus-
setzung - hätte sozusagen eingestuft werden müssen !!!
= UND,das ist insgesamt der Haupt-Makel - wahrscheinlich nicht nur an
der deutschen Justiz !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Ich werfe auch diesem Staatsanwalt vor,mit dem Formalen das
eindeutig wichtigere Inhaltliche absichtlich zu Gunsten der Richterin dr.Eisenhardt umkurvt zu haben.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:44:18 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:35:05 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
E U R O P Ä I S C H E R G E R I C H T S H O F für MENSCHEN-
RECHTE schützt in jüngstem Urteil berechtigte öffentlich gemachte
Betrugsvorwürfe !
ZDFtext heute Nachrichten - von Donnerstag,den 21.07.2011
Urteil : Anzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung
Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Kritik an ihrem Arbeit-
geber ist nicht rechtens.Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie
Meinungsäußerung verstoßen,urteilte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundes-
regierung an,der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin 10.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die Frau hatte ihren Arbeitgeber auf die schlechte Versorgung der
Patienten wegen Personalmangels hingewiesen.Schließlich erstattete sie
Strafanzeige wegen Betrugs,ihr wurde gekündigt.
= Also kann rechtlich gegen meine öffentlich gemachten Betrugvorwürfe
nichts unternommen werden - selbstverständlich aber die strafrechtliche
Verfolgung dieser Wiederholungsstraftäter !!!
Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
= Sowohl dem schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen als auch dem
Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist deutlich zu entnehmen,dass
diese kaum ernsthaft ermitteln wollten.
Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31 Polizeiinspektion Northeim
37154 Northeim Teichstraße 4
DR I 331/11 = Pfändung 37154 Northeim
3 C 784/10 = Verfahren
3 C 414/11 (I) = Unglaublaublicher Antrag auf Einstweilige Verfügung
18 Js 13010/11 = AZ: Staatsanwaltschaft Göttingen
100 Js 4882/11 = AZ : Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Betrifft : Nochmaliger W I D E R S P R U C H gegen skandalöse Art u.Weise der Kontenpfändung
Betrifft : Weder Vodafone noch deren Anwalt noch das Amtsgericht
Northeim haben deren rechtswidrige Pfändung(seit 20. Mai 2011)gegen
mich,also gegen Thomas Karnasch,zurückgezogen.
Betrifft : Auch die Kreissparkasse Northeim zeigt sich hierbei nicht nur
ebenso zu inkompetent,sondern belastet mein Konto zudem auch noch
mit zusätzlich 7,50,- Euro/ Rückbuchung ! Und erlaubt sich auch noch
die Unglaublichkeit,mir nach detaillierter Intervention in einem Schreiben
mitzuteilen,dass ausdrücklich garkeine Belastungen meines Kontos
erlaubt seien.Dabei haben Bank und ich einen Dispo-Kredit bis zu einer
Girokonto-Überziehung von -1600,- Euro vertraglich vereinbart !!!
= Bei weniger als 800,- Euro im Dispo-Kredit-Soll befand sich mein
Konto bei Einsetzung der Pfändung = was auch nicht nur ganz klar
rechtswidrig ist bzw. die Art und Weise der Pfändung rechtswidrig macht !!!
= Sondern doch aufzeigt,dass solche verantwortungslosen Praktiken bei
oben Aufgeführten gängige Praxis sein müssen.
= Dabei muss doch jeder gebildete Mensch wissen,dass derlei
Ungerchtigkeiten Menschen in kriminelles Handeln führen kann,auch um
das verletzte Selbstwertgefühl wieder zu reparieren suchen !
In Moringen sind 2 Kundenberater weggelaufen,nachdem ich diese
freundlich um Einrichtung eines Pfändungskontos gebeten hatte !!!
= Kundenberater aus Nörten-Hardenberg hat es vorgezogen,garnicht auf meine Bitte zu reagieren !!!
Also erstatte ich hiermit Strafanzeige bzw. Anzeige gegen die oben
aufgeführten Institutionen bzw. die dafür Verantwortlichen !
= Weiter hat das Amtsgericht Northeim schon wieder mit dem
Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache gemacht :
Dessen dort am 22.06.2011 eingereichter Antrag auf einstweilige
Verfügung wurde von Amtsrichter Thiele nicht nur zu 100% ohne
ernsthafte Begutachtung übernommen,
sondern schon wenig später um 11:42 Uhr eben am 23.06.2011 per
Fax an den Vodafone-Anwalt übermittelt !!!
=Auch ein ungeheuerlicher Skandal =Und nicht wie dieser behauptet :29.6.11
= Beweis : Google-Mail dazu mit Beschluss Anhang,auf diesem
deutlich sichtbar als Absende-Kennung die Faxnummer des Amtsgericht Northeim mit Datum versehen ist !!!
Auch hierbei hat das Amtsgericht Northeim bereitwillig die Formulierung
des Vodafone-Anwalts übernommen.
Dabei muss doch in jedem Fall die gewisse finanzielle Grundversorgung,
der von Konten-Pfändung betroffenen Bürger nicht nur gewährleistet sein -
sondern doch ausdrücklich gewahrt bleiben ! Was aber auch in diesem Fall
eben keinesfalls der Fall ist,sondern Miete/Strom/Wasser und Telefonkosten
kompromisslos durch die Bank zurückgebucht wurden !!!
= 2 Bank-Mitarbeiter sind in Moringen nach freundlichem Gespräch
meinerseits weggelaufen,nachdem ich um Einrichtung eines Pfändungs-
schutzkontos gebeten hatte - und ein weiterer aus Nörten hat sich nach
wiederholtem Schreiben erst garnicht gemeldet !
= Vorausgehend hatte sich auch das Amtsgericht Northeim versteckt und
nach Widerspruch bzw. Antrag auf doch berechtigte Aufschiebung bzw.
Aussetzung dieser Pfändung nach Einrichtung eines sogenannten Pfändungs-
schutzkontos verlangt und auch noch eine Frist von einer Woche gesetzt = Unglaublich !!!
= Dabei ist das Amtsgericht Northeim ganz eindeutig verpflichtet,diese
Pfändung mindestens auszusetzen bzw. aufzuschieben und das nicht nur
wegen der unverschuldeten Mittellosigkeit,sondern noch viel mehr,weil
erwiesenermaßen im vorausgegangenenVerfahren am Amtsgericht,sowohl
von Seiten des Gerichts als auch von Seiten des Vodafone-Anwalts mehr
als nebulöse Praktiken Anwendung erfuhren !!
= Vodafone dem vorausgehend erst recht !!
= Nicht nur die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland bietet
Bürgern in der Form vor solchen oder ähnlichen kriminellen Praktiken
Schutz,dass auch Gerichte in Fällen von möglichen Betrugs-Erfolgen vor
Gericht spätestens im Nachhinein Kriminal-Polizei und Staatsanwalt-
schaft darauf aufmerksam machen - bzw. einschalten müssen !!
= Das Amtsgericht Northeim sollte jetzt aber nicht vergessen,endlich
diesbezüglich auch im Fall der beschämenden Zdrzalek-Verfügung tätig zu werden !!!
Die Tatsache,dass die formellen Widersprüche maschinell gelesen werden,
bestätigt den von hier aus vor ein paar Wochen kundgetanen Verdacht,dass
die Justiz sich darauf eingestellt hat,mögliche berechtigte Widersprüche auf
diese Weise zu unterdrücken,um so auch den Weg für kostspielige Verfahren
frei zu machen.
= Weil auch Gerichte sich immer offenkundiger darauf eingestellt haben,über
solche Praktiken(beschämend) ihre Haushalte mit zu finanzieren und sowas
anscheinend von vorneherein in zukünftige Haushalte mit einplanen.
Die TATSACHE,dass Gerichte nicht selten viel lieber von Geschäftsnummer
sprechen anstatt von Aktenzeichen,muss doch hierzu nicht weiter kommentiert werden.
Dabei ist besonders dem Amtsgericht Northeim schon vorher bekannt
gewesen,dass ich nicht nur aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms
(seit dem 21.09.2010 offiziell)arbeitsunfähig bin.Sondern auch noch durch
die beschämende und rechtswidrige Krankengeldverweigerung durch die
Krankenkasse BKK Gesundheit mittellos bin,und mir schon zum 2. Mal
dieses Jahr 1000,- Euro aus meiner Lebensversicherung auszahlen lassen
muss - weil ich nicht mal Geld für Lebensmittel von dieser Bank erhalte.
= Insgesamt ein ungeheuerlicher Skandal !!!
Was weiter darauf schließen lässt,dass solche oder ähnliche Praktiken
beinah gängige Praxis sind - und das sicherlich nicht nur am Amtsgericht
Northeim.Dazu kommt noch,dass das Amtsgericht Northeim im voraus-
gegangenen Verfahren vorsätzlich von mir am 21.12.2010 ans Gericht
übermittelte Strafanazeige unterschlagen hat.
Und weiter tagszuvor überarbeiteten Antrag auf Befangenheit mindestens
grob fahrlässig verworfen hat !
= Und der Vodafone-Anwalt hat in seiner am 23.06.2011 eingebrachten
Eidesstattlichen Versicherung einfach mal sowohl die Strafanzeige vom
21.12.2010 - als auch den Antrag auf Befangenheit gegen das Amtsgericht
Northeim vom 20.12.2010 unerwähnt gelassen - also einfach mal so
verschwiegen bzw. unterschlagen.
= Dann besitzt dieser zudem die unglaubliche Dreistigkeit,eben erwähnte
Strafanzeige auch noch in kopierter Form des im Internet veröffentlichten
Blog-Posts seinem erwähnten Antrag auf Einstweilige Verfügung beizufügen.
= Die eigentlich auf jedem aufgerufenen Blog-Post abzulesenden Seiten-
aufrufsangaben sind auch auf dieser Kopie nicht zu finden - dabei wurde
das von mir im März 2011 so eingerichtet,was weiter bedeuten würde,dass
das Anwaltbüro Zdrzalek sogar schon vor
März 2011 von diesen Internet-Veröffentlichungen Kenntnis haben muss.
= Weil dieser offensichtlich davon ausging,dass es eben auch unter den
Richtern und Staatsanwälten - etliche schwarze Schafe geben muss und
wohl auch gibt - die sich nur zu bereitwillig an dessem Kapital-Verbrechen
zur weiterhin verfolgten Vertuschung
eigener Straftaten - um nicht zu sagen Verbrechen - beteiligen würden.
= Natürlich ist dazu die Politik als Hauptmitverantwortliche zu nennen !!!
= Weiter wurde eine Blogpostkopie mit einem Urheber-Siegel eingereicht,
welcher aber garnicht unter www.verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/
translater; eingestellt war,sondern in einem anderen Blog :
Was bedeutet,der Vodafone Anwalt hat diese Montage absichtlich mit
eingereicht um zu signalisieren,dass da möglicherweise eine erhebliche
Summe an Schadenersatz rauszuholen ist: "bis 250.000,- Euro".
= Seht her Leute,da gibt es Kohle,da springt für jeden etwas raus...
Dabei sind einige weitere dortige mich betreffende Verfahren nicht nur
ähnlich halbherzig zu meinen Ungunsten geführt worden !
= Und dennoch erlaubte sich die Richterin und Direktorin am Amtsgericht
Northeim,Sell,diesen Antrag mit den Worten :"das kennen wir ja schon",abzutun.
Was schon allein kaum als was anderes als Voreingenommenheit aufgefasst
werden kann ! = Schließlich wurde nur 3 Monate vorher ein Verfahren
gegen mich vor dem Landgericht Göttingen geführt,dass eben laut Gerichts-
dokumenten von genau jener Dr.Eisenhardt bis zur Verhandlung geführt wurde !
= Für eine aufrechte Direktorin sollte es doch in diesem Zusammenhang nicht
nur möglich sein,besonders auf diese dokumentierten Sachverhalte aufklärend einzugehen !
= Da aber Richterin und Direktorin Sell das nicht gemacht hat,und zudem
auch schon am Landgericht Göttingen vorsätzlich eine Strafanzeige zu jenem
Verfahren missachtet wurde,muss doch davon ausgegangen werden,dass da
zudem was nicht stimmen kann.
Moringen,den 19.07.2011 ,mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Diskussion über den Internet-
Pranger von schmuddeligen Restaurants.
= Wer auch noch als Jurist unter dem Deckmantel des Grundgesetzes
betrügt,gehört doch dann so oder so an den Internet-Pranger !!
= Sell,Eisenhardt und Thiele können jetzt kaum noch als Richter tätig sein.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/auch-landgericht-gottingen-wird-immer.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/allein-die-braunschweiger.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlunghttp://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/also-doch-korruption-staatsanwaltschaft.html
= U. a. Unterschlagung von Dokumenten / abschließende Ermittlung
= Auf unten angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen ist
vom 27.07.2011 als Beschwerde-Datum zu lesen :
Nur,was ist mit den gleich anfolgenden Mail-Kopien,die einen zum Teil
brisanten Inhalt mit sich führen - der es offensichtlich wert war,diese gänzlich zu unterschlagen.
= Insbesondere das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte : Das in gewisser Weise ausdrücklich das Öffentlichmachen
von berechtigten Betrugs-Vorwürfen eben erlaubt !!!
= Im Prinzip habe ich auch über den sogar mafiös rechtswidrig gelöschten
Blog : http://verfassungsbeschwerde-gegen-marode-ju.blogspot.com/
- nichts anderes getan !!!
Das war teilweise sogar derart brisant,dass eine Vielzahl von Richtern/
Staatsanwälten/Anwälten und Politikern ein persönliches Interesse daran
hatten,das dieser Blog gelöscht wurdD inD inclusive Wulff !!!
Die vorsätzlich von Politik und Justiz unterschlagene Verfassungsbeschwerde
ist aber hier : http://politiker-unterkritischer-beobachtung.blogspot.com/
= Halten wir aufgrund weitreichender Erfahrungen fest :
Juristen scheuen mitunter die Wahrheit in etwa so,wie sprichwörtlich der
Teufel das Weihwasser.
= Unter anderem beinhaltete auch ein Post die Tatsache,dass es in diesem
Land in jüngster Vergangenheit gut 1000 unrechtmäßige sogar in einem Jahr
gegeben hat (2008).
= Was insgesamt auch bedeuten muss,dass besonders Politiker-Juristen
gezielt aus den Parlamenten rausgewählt werden sollten,sofern sie keinen
ausreichend aufrichtigen Eindruck hinterlassen !!
= Zudem sind hier noch immer garkeine abschließenden Ermittlungsberichte
der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Mönchengladbach eingegangen !!!
= Was also noch vielmehr bedeutet,dass dieses angeführte unglaubliche
Handeln rechtswidrig sein muss und auch ist !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Also doch Korruption : Staatsanwaltschaft Göttingen & Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig unterschlagen auch für Vodafone-Mafia Dokumente
Von: | "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de> |
---|---|
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Sonntag, 7. August 2011 Göttinger Staatsanwalt Dr.Zapf legt unbeabsichtigt Dokumenten-Unterschlagung offen Dieser gibt an,dass es in Zivilprozessen nicht üblich sei,dass Richter und Staatsanwälte nach Beweisen für Straftaten suchen müssten. Eigentlich sagt doch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland eben doch Augen und Ohren offen zu halten und in gewissen Zusammenhängen nach Möglichkeit und Bedarf doch zum Schutze der Bürgerlichen Grundrechte in gewisser Weise tätig zu werden. Weiter der Staatsanwalt sinngemäß In Internet-Blogs nach möglichen Belegen für strafrechtlich relevanten Gebrauch zu suchen würde nicht zu deren Aufgaben gehören. = Einfach nur unglaublich : Beinah jedes Schulkind versteht das,dass nur der gesendete Limk zu öffnen ist, nachdem in der Mail-Einleitung schon deutlich angegeben steht,worum es geht !!! = Weiter räumt der Staatsanwalt also ein,dass einige Mails mit zugesendeten Links beim Amtsgericht Northeim eingegangen sind. = Und,belegt doch damit praktisch das vorsätzliche Unterschlagen von Dokumenten - also,das vorsätzliche Strafvereitelung im Amt begangen wurde - und damit das Verfahren auch offenbar absichtlich verschleppt wurde. = Damit ist der anhängige Gerichtsbeschluss doch zur Wertlosigkeit degradiert !!! |
Von: | "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de> |
---|---|
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Beschwerde : 18 Js 13010/11 = Staatsanwalt Zapf beteiligt sich auch an Verbrechen... |
Datum: | Mon, 15. Aug 2011 09:41:52 |
Recht muss doch eindeutig vor Formalem kommen
Erstaunlicher Weise scheint es sich in der Justiz der Bundesrepublick
Deutschland immer mehr dahin zu entwickeln,dass das eigendlich doch
eindeutig vorangige Recht - schließlich hat es doch eigentlich um nichts
anderes als um das R E C H T zu gehen - dem doch eindeutig zu unter-
liegendem Formalem untergeordnet um nicht zu sagen geopfert wird.
Wahrscheinlich haben die meisten an Politik und Justiz interessierten
Menschen schon lange den Eindruck,dass besonders Politiker mit
juristischer Ausbildung oftmals nicht
wirklich einen guten Eindruck im Umgang mit Wahrheit und Unwahrheit bzw. Recht und Unrecht hinterlassen.
Freilich ist das sozusagen Aufspüren der Wahrheit eine mitunter ziemlich
komplizierte Kiste ! Wahrscheinlich wurden auch deshalb über Jahrzehnte
verschiedene Instrumentarien innerhalb der Justuz eingerichtet.
= Letztens hat doch der Göttinger Staatsanwalt Dr. Zapf z.B. die
Ablehnung eines Antrags auf Befangenheit meinerseits gegenüber einer
Richterin auch mit der ungenügenden Form begründet.
= Dabei hatte ich über eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
darauf hingewiesen,dass ich wegen eines akuten Erschöpfungssyndroms
gegenwärtig nicht in der Lage bin,auch aufgrund eines defekten Druckers,die erwartete Form beizubringen.
= Schließlich muss es um das R E C H T gehen - um Wahrheit oder
Unwahrheit - wozu selbstverständlich nicht nur ein ordentliches Gericht erforderlich ist.
= Ich will damit sagen,dass in diesem Fall mein Befinden - also damit das
Recht - ganz eindeutig vor der eindeutig unterzuordnenden formalen Voraus-
setzung - hätte sozusagen eingestuft werden müssen !!!
= UND,das ist insgesamt der Haupt-Makel - wahrscheinlich nicht nur an
der deutschen Justiz !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Ich werfe auch diesem Staatsanwalt vor,mit dem Formalen das
eindeutig wichtigere Inhaltliche absichtlich zu Gunsten der Richterin dr.Eisenhardt umkurvt zu haben.
Von: | "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de> |
---|---|
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Fwd: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt |
Datum: | Wed, 27. Jul 2011 15:46:2 |
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:44:18 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:35:05 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
E U R O P Ä I S C H E R G E R I C H T S H O F für MENSCHEN-
RECHTE schützt in jüngstem Urteil berechtigte öffentlich gemachte
Betrugsvorwürfe !
ZDFtext heute Nachrichten - von Donnerstag,den 21.07.2011
Urteil : Anzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung
Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Kritik an ihrem Arbeit-
geber ist nicht rechtens.Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie
Meinungsäußerung verstoßen,urteilte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundes-
regierung an,der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin 10.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die Frau hatte ihren Arbeitgeber auf die schlechte Versorgung der
Patienten wegen Personalmangels hingewiesen.Schließlich erstattete sie
Strafanzeige wegen Betrugs,ihr wurde gekündigt.
= Also kann rechtlich gegen meine öffentlich gemachten Betrugvorwürfe
nichts unternommen werden - selbstverständlich aber die strafrechtliche
Verfolgung dieser Wiederholungsstraftäter !!!
Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
= Sowohl dem schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen als auch dem
Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist deutlich zu entnehmen,dass
diese kaum ernsthaft ermitteln wollten.
Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31 Polizeiinspektion Northeim
37154 Northeim Teichstraße 4
DR I 331/11 = Pfändung 37154 Northeim
3 C 784/10 = Verfahren
3 C 414/11 (I) = Unglaublaublicher Antrag auf Einstweilige Verfügung
18 Js 13010/11 = AZ: Staatsanwaltschaft Göttingen
100 Js 4882/11 = AZ : Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Betrifft : Nochmaliger W I D E R S P R U C H gegen skandalöse Art u.Weise der Kontenpfändung
Betrifft : Weder Vodafone noch deren Anwalt noch das Amtsgericht
Northeim haben deren rechtswidrige Pfändung(seit 20. Mai 2011)gegen
mich,also gegen Thomas Karnasch,zurückgezogen.
Betrifft : Auch die Kreissparkasse Northeim zeigt sich hierbei nicht nur
ebenso zu inkompetent,sondern belastet mein Konto zudem auch noch
mit zusätzlich 7,50,- Euro/ Rückbuchung ! Und erlaubt sich auch noch
die Unglaublichkeit,mir nach detaillierter Intervention in einem Schreiben
mitzuteilen,dass ausdrücklich garkeine Belastungen meines Kontos
erlaubt seien.Dabei haben Bank und ich einen Dispo-Kredit bis zu einer
Girokonto-Überziehung von -1600,- Euro vertraglich vereinbart !!!
= Bei weniger als 800,- Euro im Dispo-Kredit-Soll befand sich mein
Konto bei Einsetzung der Pfändung = was auch nicht nur ganz klar
rechtswidrig ist bzw. die Art und Weise der Pfändung rechtswidrig macht !!!
= Sondern doch aufzeigt,dass solche verantwortungslosen Praktiken bei
oben Aufgeführten gängige Praxis sein müssen.
= Dabei muss doch jeder gebildete Mensch wissen,dass derlei
Ungerchtigkeiten Menschen in kriminelles Handeln führen kann,auch um
das verletzte Selbstwertgefühl wieder zu reparieren suchen !
In Moringen sind 2 Kundenberater weggelaufen,nachdem ich diese
freundlich um Einrichtung eines Pfändungskontos gebeten hatte !!!
= Kundenberater aus Nörten-Hardenberg hat es vorgezogen,garnicht auf meine Bitte zu reagieren !!!
Also erstatte ich hiermit Strafanzeige bzw. Anzeige gegen die oben
aufgeführten Institutionen bzw. die dafür Verantwortlichen !
= Weiter hat das Amtsgericht Northeim schon wieder mit dem
Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache gemacht :
Dessen dort am 22.06.2011 eingereichter Antrag auf einstweilige
Verfügung wurde von Amtsrichter Thiele nicht nur zu 100% ohne
ernsthafte Begutachtung übernommen,
sondern schon wenig später um 11:42 Uhr eben am 23.06.2011 per
Fax an den Vodafone-Anwalt übermittelt !!!
=Auch ein ungeheuerlicher Skandal =Und nicht wie dieser behauptet :29.6.11
= Beweis : Google-Mail dazu mit Beschluss Anhang,auf diesem
deutlich sichtbar als Absende-Kennung die Faxnummer des Amtsgericht Northeim mit Datum versehen ist !!!
Auch hierbei hat das Amtsgericht Northeim bereitwillig die Formulierung
des Vodafone-Anwalts übernommen.
Dabei muss doch in jedem Fall die gewisse finanzielle Grundversorgung,
der von Konten-Pfändung betroffenen Bürger nicht nur gewährleistet sein -
sondern doch ausdrücklich gewahrt bleiben ! Was aber auch in diesem Fall
eben keinesfalls der Fall ist,sondern Miete/Strom/Wasser und Telefonkosten
kompromisslos durch die Bank zurückgebucht wurden !!!
= 2 Bank-Mitarbeiter sind in Moringen nach freundlichem Gespräch
meinerseits weggelaufen,nachdem ich um Einrichtung eines Pfändungs-
schutzkontos gebeten hatte - und ein weiterer aus Nörten hat sich nach
wiederholtem Schreiben erst garnicht gemeldet !
= Vorausgehend hatte sich auch das Amtsgericht Northeim versteckt und
nach Widerspruch bzw. Antrag auf doch berechtigte Aufschiebung bzw.
Aussetzung dieser Pfändung nach Einrichtung eines sogenannten Pfändungs-
schutzkontos verlangt und auch noch eine Frist von einer Woche gesetzt = Unglaublich !!!
= Dabei ist das Amtsgericht Northeim ganz eindeutig verpflichtet,diese
Pfändung mindestens auszusetzen bzw. aufzuschieben und das nicht nur
wegen der unverschuldeten Mittellosigkeit,sondern noch viel mehr,weil
erwiesenermaßen im vorausgegangenenVerfahren am Amtsgericht,sowohl
von Seiten des Gerichts als auch von Seiten des Vodafone-Anwalts mehr
als nebulöse Praktiken Anwendung erfuhren !!
= Vodafone dem vorausgehend erst recht !!
= Nicht nur die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland bietet
Bürgern in der Form vor solchen oder ähnlichen kriminellen Praktiken
Schutz,dass auch Gerichte in Fällen von möglichen Betrugs-Erfolgen vor
Gericht spätestens im Nachhinein Kriminal-Polizei und Staatsanwalt-
schaft darauf aufmerksam machen - bzw. einschalten müssen !!
= Das Amtsgericht Northeim sollte jetzt aber nicht vergessen,endlich
diesbezüglich auch im Fall der beschämenden Zdrzalek-Verfügung tätig zu werden !!!
Die Tatsache,dass die formellen Widersprüche maschinell gelesen werden,
bestätigt den von hier aus vor ein paar Wochen kundgetanen Verdacht,dass
die Justiz sich darauf eingestellt hat,mögliche berechtigte Widersprüche auf
diese Weise zu unterdrücken,um so auch den Weg für kostspielige Verfahren
frei zu machen.
= Weil auch Gerichte sich immer offenkundiger darauf eingestellt haben,über
solche Praktiken(beschämend) ihre Haushalte mit zu finanzieren und sowas
anscheinend von vorneherein in zukünftige Haushalte mit einplanen.
Die TATSACHE,dass Gerichte nicht selten viel lieber von Geschäftsnummer
sprechen anstatt von Aktenzeichen,muss doch hierzu nicht weiter kommentiert werden.
Dabei ist besonders dem Amtsgericht Northeim schon vorher bekannt
gewesen,dass ich nicht nur aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms
(seit dem 21.09.2010 offiziell)arbeitsunfähig bin.Sondern auch noch durch
die beschämende und rechtswidrige Krankengeldverweigerung durch die
Krankenkasse BKK Gesundheit mittellos bin,und mir schon zum 2. Mal
dieses Jahr 1000,- Euro aus meiner Lebensversicherung auszahlen lassen
muss - weil ich nicht mal Geld für Lebensmittel von dieser Bank erhalte.
= Insgesamt ein ungeheuerlicher Skandal !!!
Was weiter darauf schließen lässt,dass solche oder ähnliche Praktiken
beinah gängige Praxis sind - und das sicherlich nicht nur am Amtsgericht
Northeim.Dazu kommt noch,dass das Amtsgericht Northeim im voraus-
gegangenen Verfahren vorsätzlich von mir am 21.12.2010 ans Gericht
übermittelte Strafanazeige unterschlagen hat.
Und weiter tagszuvor überarbeiteten Antrag auf Befangenheit mindestens
grob fahrlässig verworfen hat !
= Und der Vodafone-Anwalt hat in seiner am 23.06.2011 eingebrachten
Eidesstattlichen Versicherung einfach mal sowohl die Strafanzeige vom
21.12.2010 - als auch den Antrag auf Befangenheit gegen das Amtsgericht
Northeim vom 20.12.2010 unerwähnt gelassen - also einfach mal so
verschwiegen bzw. unterschlagen.
= Dann besitzt dieser zudem die unglaubliche Dreistigkeit,eben erwähnte
Strafanzeige auch noch in kopierter Form des im Internet veröffentlichten
Blog-Posts seinem erwähnten Antrag auf Einstweilige Verfügung beizufügen.
= Die eigentlich auf jedem aufgerufenen Blog-Post abzulesenden Seiten-
aufrufsangaben sind auch auf dieser Kopie nicht zu finden - dabei wurde
das von mir im März 2011 so eingerichtet,was weiter bedeuten würde,dass
das Anwaltbüro Zdrzalek sogar schon vor
März 2011 von diesen Internet-Veröffentlichungen Kenntnis haben muss.
= Weil dieser offensichtlich davon ausging,dass es eben auch unter den
Richtern und Staatsanwälten - etliche schwarze Schafe geben muss und
wohl auch gibt - die sich nur zu bereitwillig an dessem Kapital-Verbrechen
zur weiterhin verfolgten Vertuschung
eigener Straftaten - um nicht zu sagen Verbrechen - beteiligen würden.
= Natürlich ist dazu die Politik als Hauptmitverantwortliche zu nennen !!!
= Weiter wurde eine Blogpostkopie mit einem Urheber-Siegel eingereicht,
welcher aber garnicht unter www.verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/
translater; eingestellt war,sondern in einem anderen Blog :
Was bedeutet,der Vodafone Anwalt hat diese Montage absichtlich mit
eingereicht um zu signalisieren,dass da möglicherweise eine erhebliche
Summe an Schadenersatz rauszuholen ist: "bis 250.000,- Euro".
= Seht her Leute,da gibt es Kohle,da springt für jeden etwas raus...
Dabei sind einige weitere dortige mich betreffende Verfahren nicht nur
ähnlich halbherzig zu meinen Ungunsten geführt worden !
= Und dennoch erlaubte sich die Richterin und Direktorin am Amtsgericht
Northeim,Sell,diesen Antrag mit den Worten :"das kennen wir ja schon",abzutun.
Was schon allein kaum als was anderes als Voreingenommenheit aufgefasst
werden kann ! = Schließlich wurde nur 3 Monate vorher ein Verfahren
gegen mich vor dem Landgericht Göttingen geführt,dass eben laut Gerichts-
dokumenten von genau jener Dr.Eisenhardt bis zur Verhandlung geführt wurde !
= Für eine aufrechte Direktorin sollte es doch in diesem Zusammenhang nicht
nur möglich sein,besonders auf diese dokumentierten Sachverhalte aufklärend einzugehen !
= Da aber Richterin und Direktorin Sell das nicht gemacht hat,und zudem
auch schon am Landgericht Göttingen vorsätzlich eine Strafanzeige zu jenem
Verfahren missachtet wurde,muss doch davon ausgegangen werden,dass da
zudem was nicht stimmen kann.
Moringen,den 19.07.2011 ,mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Diskussion über den Internet-
Pranger von schmuddeligen Restaurants.
= Wer auch noch als Jurist unter dem Deckmantel des Grundgesetzes
betrügt,gehört doch dann so oder so an den Internet-Pranger !!
= Sell,Eisenhardt und Thiele können jetzt kaum noch als Richter tätig sein.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch